
Psychotherapie Ausbildung
In der Zeit vom 01.09.2020 bis zum 01.09.2032 bilden wir weiter nach dem alten Psychotherapeutengesetz aus. Die Ausbildungen zum*zur psychologischen Psychotherapeut*in sowie zum*zur Kinder- und Jugendtherapeut*in können an unserem Institut entweder als integrierte („verklammerte“) Ausbildung mit dem Vertiefungsgebiet psychoanalytisch begründete Verfahren oder als separate Ausbildung im Vertiefungsfach tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie absolviert werden.
Unsere Ausbildungsgänge
Ausbildung zum*zur
Psychologischen Psychotherapeut*in (PP)
-
integrierte Ausbildung in den Vertiefungsfächern
analytische Psychotherapie (AP) und
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) -
separate Ausbildung im Vertiefungsfach tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
Begleitend zur Ausbildung als PP kann zusätzlich die Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erworben werden.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP)
-
integrierte Ausbildung in den Vertiefungsfächern
analytische Psychotherapie (AP) und
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) -
separate Ausbildung im Vertiefungsfach tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
Ausbildung zum*zur
Psychologischen Psychotherapeut*in (AP/TP)
In der analytischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es um das Erkennen und Auflösen der unbewussten Psychodynamik neurotischer und ichstruktureller Störungen.
Wesentliche theoretische Erkenntnisse, wie z.B. die psychoanalytische Entwicklungspsychologie und die Krankheitslehre der Psychoanalyse, bilden deshalb zusammen mit Entwicklungslinien der neueren Psychoanalyse, wie z.B. der intersubjektiven und relationalen Psychoanalyse sowie den mentalisierungsbasierten Therapieverfahren, die Grundlagen der Ausbildungen in beiden Verfahren.
Der Ausbildungsgang zum*zur psychologischen Psychotherapeut*in mit dem Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie verläuft innerhalb des Curriculums zur Ausbildung in beiden psychodynamischen Verfahren. Verfahrensspezifische Differenzierungen der Ausbildungsinhalte, die z.B. die Behandlungstechnik zum Inhalt haben, erfolgen vorwiegend in der praktischen Ausbildung. Die Selbsterfahrung findet im Ausbildungsgang AP/TP vorwiegend als Lehranalyse statt. Im Ausbildungsgang TP kann sie als Lehrtherapie oder als Lehranalyse erfolgen.
Ergänzend zur Einzelselbsterfahrung kann in beiden Ausbildungsgängen eine Gruppenselbsterfahrung stattfinden.
ANERKENNUNG
Die Ausbildung in beiden Verfahren erfolgt entsprechend den staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und den Anforderungen der DGPT. Die Einzelheiten regeln die Aus- und Weiterbildungsordnungen (AWBO/AWBO-TP) des Psychoanalytischen Instituts Bremen.
Ausbildung zum*zur
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (AP/TP)
Der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie liegt das psychoanalytische Erklärungsmodell zugrunde, das seelische Erkrankungen als Resultat ungelöster biografisch-psychogenetischer Grundkonflikte versteht. Dementsprechend werden wesentliche theoretische Grundkenntnisse gemeinsam mit den Teilnehmenden der PP-Ausbildung erworben. KJP-spezifische Ausbildungsinhalte, wie z.B. die Diagnostik alterstypischer Krankheitsbilder, der verstehende Zugang zum Spiel als Ausdrucksmittel dieser Altersgruppe oder die Arbeit mit den Bezugspersonen werden innerhalb gebietsbezogener Lehrangebote vermittelt. Sie beruhen auf den Erkenntnissen der modernen Entwicklungspsychologie und werden im Kontext der zugehörigen Theorien Melanie Kleins, Wilfred Bions und Donald W. Winnicotts in den theoretischen Seminaren vertieft.
In der Qualifikation zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in verläuft der Ausbildungsgang mit dem Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie integriert in das Curriculum zur Ausbildung zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren. Die Vorgaben für die Selbsterfahrung entsprechen denen der Ausbildung zum*zur psychologischen Psychotherapeut*in.
Ein zusätzliches Angebot des PSIB ist die Qualifikation in der Säuglings-Eltern-Kleinkindpsychotherapie (SEKPT), die parallel zur KJP-Ausbildung oder aufbauend erworben werden kann.
ANERKENNUNG
Die Ausbildung in beiden Verfahren erfolgt entsprechend den staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und den Anforderungen der VAKJP. Die Einzelheiten regeln die Aus- und Weiterbildungsordnungen (AWBO/AWBO-TP) des Psychoanalytischen Instituts Bremen.
Ausbildungsinhalte
Die berufsbegleitenden Ausbildungen umfassen einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und führen zum Erwerb der Approbation sowie der Fachkundenachweise in analytischer und/oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
Selbsterfahrung
Die Lehranalyse bzw. Lehrtherapie ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Sie findet ausbildungsbegleitend parallel zu den theoretischen und praktischen Lernprozessen statt.
Die Lehranalyse und Lehrtherapie vermitteln die Selbsterfahrung in dem gewählten Ausbildungsverfahren. Im Rahmen eines intensiven analytischen Prozesses geht es in der Lehranalyse um das Erkennen und Durcharbeiten persönlichkeitsstruktureller Konfliktdynamiken und um die Erweiterung introspektiver Fähigkeiten.
Lehranalyse und Lehrtherapie erfolgen bei einem*einer vom PSIB anerkannten Lehranalytiker*in oder Lehrtherapeut*in. Die Lehrtherapie umfasst mindestens 150 und die Lehranalyse 300 Einzelstunden. Erweiterungen sind in der TP-Ausbildung empfohlen, in der integrierten Ausbildung verpflichtend (bis auf 450 Stunden Selbsterfahrung insgesamt) und können ergänzend zur Einzelselbsterfahrung als Gruppenselbsterfahrung stattfinden.
Theoretische Ausbildung
Die wissenschaftlich-theoretische Ausbildung dauert die gesamte Ausbildungszeit von fünf Jahren und umfasst mindestens 600 Stunden regelmäßiger Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren des Instituts und eigenständiges Studium der grundlegenden Fachliteratur.
Die theoretische Ausbildung stellt einen Erfahrungsraum für die Erlangung eines ständig wachsenden Selbst- und Fremdverständnisses für individuelles und gemeinsames Lernen und für Zusammenarbeit in der therapeutischen Arbeit dar.
Die Lehrveranstaltungen vermitteln die Kenntnisse der theoretischen Grundlagen und ihre Anwendung mit dem Ziel, Sie zu selbständiger, wissenschaftlich begründeter psychotherapeutischer Arbeit zu befähigen.
Praktische Ausbildung
Ziel der praktischen Ausbildung ist es, Ihnen die erforderlichen Kompetenzen für die eigenständige psychotherapeutische Arbeit zu vermitteln. Während des eigenen Lern- und Reifungsprozesses dient sie zur Erprobung und Einübung analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und deren kritischer Reflexion.
Die praktische Ausbildung findet im Rahmen der Institutsambulanz unter Supervision statt. Sie beginnt mit der Durchführung von Anamnesen, einschließlich der Diagnose- und Indikationsstellung. Im weiteren Verlauf übernehmen Sie selbständig analytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen. Zusätzlich lernen Sie in der Gruppe der Ausbildungsteilnehmer*innen innerhalb eines fortlaufenden Seminars (Erstinterview-Seminar/Technisch-kasuistisches Seminar) die praktische Arbeit anderer Ausbildungsteilnehmer*innen kennen und stellen eigene Fälle vor.
In der praktischen Ausbildung führen Sie mindestens 20 Erstgespräche sowie 8 Behandlungen mit einer Gesamtzahl von je nach gewähltem Verfahren mindestens 1000 bis maximal 1800 Behandlungsstunden unter mindestens 250 Stunden Supervision durch.
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit soll Ihnen Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik verschiedener Krankheitsbilder im stationären Kontext vermitteln und Ihnen die Abgrenzung und Differenzierung unterschiedlicher psychischer Störungen und Störungsgrade ermöglichen.
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden und gliedert sich in zwei Teile:
1. Der erste Teil umfasst 1200 Stunden, die in mindestens einem Jahr an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung abgeleistet wird. Während Ihrer Tätigkeit sind Sie jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt. Bei mindestens vier dieser Patient*innen müssen die Familie oder andere Sozialpartner des*der Patient*in in das Behandlungskonzept einbezogen sein.
2. Der zweite Teil umfasst 600 Stunden und wird in mindestens 6 Monaten in einer psychosomatischen oder psychotherapeutischen Klinik oder einer psychotherapeutischen Lehrpraxis abgeleistet.
Kooperationen
Hier finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen, an denen Sie Ihre praktische Tätigkeit im Rahmen Ihrer Aus- und Weiterbildung am PSIB absolvieren können:
Kooperationen für die praktische Tätigkeit nach PsychThG
Kosten
Die Kosten der Aus- und Weiterbildungen sind, unabhängig von dem jeweiligen Institut, durch die Teilnehmer*innen selbst zu tragen. Den Aufwendungen für Semestergebühren, Selbsterfahrung und Supervision stehen jedoch Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen gegenüber, wodurch Sie die Möglichkeit haben, Ihre Ausbildung durch Ihre Tätigkeit zu refinanzieren. Die weiter unten folgenden Modellrechnungen sollen dies veranschaulichen.
Im ersten Teil der Ausbildung, bis zur Zwischenprüfung vor der Behandlungsphase, stehen Ihren Kosten allerdings noch keine Einnahmen entgegen. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass es während der Tätigkeit im verpflichtenden Psychiatrischen Jahr für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PIA) zu finanziellen Engpässen kommen kann. Für diesen Zeitraum kann über das Institut ein zinsloses Darlehen als Unterhaltszuschuss beantragt werden. Teilnehmer*Innen der KJP-Ausbildung können finanzielle Zuschüsse ebenfalls als Darlehen aus der Geschwister-Eicke-Stiftung gewährt werden. Sprechen Sie uns bei näherem Interesse gerne auf diese Möglichkeiten an.
Seit Gültigkeit des neuen Psychotherapeutengesetzes steht Ausbildungsteilnehmer*innen bei einer Vollzeittätigkeit im stationären psychiatrischen Praktikum eine monatliche Vergütung von mindestens 1000 Euro zu.
Generell wird das Verhältnis von Kosten und Einnahmen während der Ausbildung wesentlich beeinflusst von dem individuellen Lernverhalten, Supervisions- und Selbsterfahrungsbedarf und den geleisteten Ausbildungsbehandlungsstunden.
MODELLRECHNUNGEN
Im Folgenden finden Sie Beispielrechnungen, die einen Überblick über die entstehenden Kosten und Einnahmen während der jeweiligen Ausbildung geben. Da die Gesamtkosten je nach individueller Ausbildungsgestaltung variieren, haben wir uns an Erfahrungswerten orientiert. Die Modellrechnungen beziehen sich auf einen Ausbildungszeitraum von sechs Jahren (Mindestdauer fünf Jahre).
Psychologische*r Psychotherapeut*in AP/TP
Psychologische*r Psychotherapeut*in TP
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in AP/TP
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in TP
ZULASSUNG
Als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in gelten Master- und Diplomabschlüsse im Studienfach Psychologie, die Klinische Psychologie als einen Schwerpunkt enthalten müssen.
Für die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in gelten zusätzlich Master- und Diplomabschlüsse in den Studienfächern Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik/soziale Arbeit.
Für ein persönliches Gespräch sowie für einen Austausch über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
PSIB e.V.
Metzer Straße 30
28211 Bremen
0421 / 32 47 29
awa@psib.net