Selbsterfahrung

Die Lehranalyse bzw. Lehrtherapie ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Sie findet ausbildungsbegleitend parallel zu den theoretischen und praktischen Lernprozessen statt.

Die Lehranalyse und Lehrtherapie vermitteln die Selbsterfahrung in dem gewählten Ausbildungsverfahren. Im Rahmen eines intensiven analytischen Prozesses geht es in der Lehranalyse um das Erkennen und Durcharbeiten persönlichkeitsstruktureller Konfliktdynamiken und um die Erweiterung introspektiver Fähigkeiten.

Lehranalyse und Lehrtherapie erfolgen bei einem*einer vom PSIB anerkannten Lehranalytiker*in oder Lehrtherapeut*in. Die Lehrtherapie umfasst mindestens 150 und die Lehranalyse 300 Einzelstunden. Erweiterungen sind in der TP-Ausbildung empfohlen, in der integrierten Ausbildung verpflichtend (bis auf 450 Stunden Selbsterfahrung insgesamt) und können ergänzend zur Einzelselbsterfahrung als Gruppenselbsterfahrung stattfinden.

Theoretische Ausbildung

Die wissenschaftlich-theoretische Ausbildung dauert die gesamte Ausbildungszeit von fünf Jahren und umfasst mindestens 600 Stunden regelmäßiger Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren des Instituts und eigenständiges Studium der grundlegenden Fachliteratur.

Die theoretische Ausbildung stellt einen Erfahrungsraum für die Erlangung eines ständig wachsenden Selbst- und Fremdverständnisses für individuelles und gemeinsames Lernen und für Zusammenarbeit in der therapeutischen Arbeit dar.

Die Lehrveranstaltungen vermitteln die Kenntnisse der theoretischen Grundlagen und ihre Anwendung mit dem Ziel, Sie zu selbständiger, wissenschaftlich begründeter psychotherapeutischer Arbeit zu befähigen.

Praktische Ausbildung

Ziel der praktischen Ausbildung ist es, Ihnen die erforderlichen Kompetenzen für die eigenständige psychotherapeutische Arbeit zu vermitteln. Während des eigenen Lern- und Reifungsprozesses dient sie zur Erprobung und Einübung analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und deren kritischer Reflexion.

Die praktische Ausbildung findet im Rahmen der Institutsambulanz unter Supervision statt. Sie beginnt  mit der Durchführung von Anamnesen, einschließlich der Diagnose- und Indikationsstellung. Im weiteren Verlauf übernehmen Sie selbständig analytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen. Zusätzlich lernen Sie in der Gruppe der Ausbildungsteilnehmer*innen innerhalb eines fortlaufenden Seminars (Erstinterview-Seminar/Technisch-kasuistisches Seminar) die praktische Arbeit anderer Ausbildungsteilnehmer*innen kennen und stellen eigene Fälle vor.

In der praktischen Ausbildung führen Sie mindestens 20 Erstgespräche sowie 10 Behandlungen mit einer Gesamtzahl von je nach gewähltem Verfahren mindestens 1000 bis maximal 1800 Behandlungsstunden unter mindestens 250 Stunden Supervision durch.

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit soll Ihnen Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik verschiedener Krankheitsbilder im stationären Kontext vermitteln und Ihnen die Abgrenzung und Differenzierung unterschiedlicher psychischer Störungen und Störungsgrade ermöglichen.

Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden und gliedert sich in zwei Teile:

1. Der erste Teil umfasst 1200 Stunden, die in mindestens einem Jahr an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung abgeleistet wird. Während Ihrer Tätigkeit sind Sie jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient*innen beteiligt. Bei mindestens vier dieser Patient*innen müssen die Familie oder andere Sozialpartner des*der Patient*in in das Behandlungskonzept einbezogen sein.

2. Der zweite Teil umfasst 600 Stunden und wird in mindestens 6 Monaten in einer psychosomatischen oder psychotherapeutischen Klinik oder einer psychotherapeutischen Lehrpraxis abgeleistet.

Kooperationen
Hier finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen, an denen Sie Ihre praktische Tätigkeit im Rahmen Ihrer Aus- und Weiterbildung am PSIB absolvieren können: 
Kooperationen für die praktische Tätigkeit nach PsychThG 

Kosten

Die Kosten der Aus- und Weiterbildungen sind, unabhängig von dem jeweiligen Institut, durch die Teilnehmer*innen selbst zu tragen. Den Aufwendungen für Semestergebühren, Selbsterfahrung und Supervision stehen jedoch Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen gegenüber, wodurch Sie die Möglichkeit haben, Ihre Ausbildung durch Ihre Tätigkeit zu refinanzieren. Die weiter unten folgenden Modellrechnungen sollen dies veranschaulichen.

Im ersten Teil der Ausbildung, bis zur Zwischenprüfung vor der Behandlungsphase, stehen Ihren Kosten allerdings noch keine Einnahmen entgegen. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass es während der Tätigkeit im verpflichtenden Psychiatrischen Jahr für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PIA) zu finanziellen Engpässen kommen kann. Für diesen Zeitraum kann über das Institut ein zinsloses Darlehen als Unterhaltszuschuss beantragt werden. Teilnehmer*Innen der KJP-Ausbildung können finanzielle Zuschüsse ebenfalls als Darlehen aus der Geschwister-Eicke-Stiftung gewährt werden. Sprechen Sie uns bei näherem Interesse gerne auf diese Möglichkeiten an. 

Seit Gültigkeit des neuen Psychotherapeutengesetzes steht Ausbildungsteilnehmer*innen bei einer Vollzeittätigkeit im stationären psychiatrischen Praktikum eine monatliche Vergütung von mindestens 1000 Euro zu.

Generell wird das Verhältnis von Kosten und Einnahmen während der Ausbildung wesentlich beeinflusst von dem individuellen Lernverhalten, Supervisions- und Selbsterfahrungsbedarf und den geleisteten Ausbildungsbehandlungsstunden.

MODELLRECHNUNGEN
Im Folgenden finden Sie Beispielrechnungen, die einen Überblick über die entstehenden Kosten und Einnahmen während der jeweiligen Ausbildung geben. Da die Gesamtkosten je nach individueller Ausbildungsgestaltung variieren, haben wir uns an Erfahrungswerten orientiert. Die Modellrechnungen beziehen sich auf einen Ausbildungszeitraum von sechs Jahren (Mindestdauer fünf Jahre).


Psychologische*r Psychotherapeut*in  AP/TP

Modellrechnung

 

Psychologische*r Psychotherapeut*in  TP

Modellrechnung

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in AP/TP

Modellrechnung

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in TP

Modellrechnung