Ethik
Von der Mitgliederversammlung wird ein Gremium von drei fachlich und persönlich geeigneten Vertrauensleuten gewählt, die für einen Zeitraum von drei Jahren tätig sind. Die Vertrauensleute dürfen keine Mitglieder eines anderen Organs oder Institutsgremiums sein. Aufgaben der Vertrauensleute sind:
- Ansprechpartner zu sein für Patient*innen, Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen und Mitglieder, die wegen möglicher Grenzüberschreitungen in Bedrängnis geraten sind.
- Ebenfalls Ansprechpartner zu sein für ratsuchende Mitglieder des Instituts, die entweder sich selbst in einer ethisch fragwürdigen Situation empfinden oder von einem möglicherweise ethisch fragwürdigen Verhalten eines Institutsmitgliedes erfahren haben.
Die Tätigkeit der Vertrauensleute besteht ausschließlich darin, anzuhören, zu klären und zu beraten. Bei einem aktuellen Anlass werden Vertrauenspersonen einzeln oder gemeinsam als Ansprechpartner*innen tätig. Sie sind verpflichtet, mit den anderen Vertrauensleuten zur gegenseitigen beratenden und klärenden Unterstützung zusammenzutreffen.
Dabei ist unabdingbar, dass die Anonymität der Rat- bzw. Hilfesuchenden gewahrt bleibt. Die Vertrauensleute unterliegen der Schweigepflicht, soweit sie nicht von den Ratsuchenden aus besonderem Grund befreit werden.