Geschwister-Eicke-Stiftung
Seit 1970 ist das Ziel der Geschwister-Eicke-Stiftung, die Aus- und Weiterbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in am Psychoanalytischen Institut Bremen zu fördern.
Die Stiftung gewährt Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung eine Ausbildungsbeihilfe (zinsloses Darlehen).
Ferner unterstützt die Geschwister-Eicke-Stiftung die sachliche und personelle Ausstattung der Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenambulanz.
VORSTAND
Antonella Dal Cero
Michaela Cordes
Bernd Klipp
VERMÖGENSVERWALTER
Peter Gartelmann
Wolfgang Hirt
KONTAKT
Geschichte
Im August 1970 schlossen die Bremer Schwestern Frieda Eicke (1893-1970) und Louise Eicke (1896-1984) mit der Bremer Arbeitsgruppe für Psychotherapie e.V. einen Vertrag zur Errichtung der Geschwister-Eicke-Stiftung. Die Geschwister übertrugen einen beträchtlichen Teil ihres Vermögens mit folgender Zielsetzung:
„Der Zweck der Stiftung liegt in der Förderung der Ausbildung von Psychagogen und Kinderanalytikern im Lande Bremen, um durch Anwendung tiefenpsychologischer Erkenntnisse bei der Behandlung von Eltern, Kindern und Jugendlichen einen notwendigen und wesentlichen sozialpsychologischen Beitrag zu leisten.“
Das Stiftungsvermögen wurde durch eine weitere großzügige Spende von Dr. Hannelotte Haarstrick und Dr. Rudolf Haarstrick beträchtlich vergrößert.
Gemäß Stiftungsvertrag erfolgt die Förderung durch finanzielle Unterstützung. Im Laufe von nun mehr als 50 Jahren haben viele Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen dieses Angebot genutzt, für viele war es Voraussetzung zur Aufnahme der Aus- und Weiterbildung.
Darlehen
1. Antragstellung
Für die Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zulassung zur Aus- und Weiterbildung am Psychoanalytischen Institut Bremen
- Beginn der Lehranalyse/Lehrtherapie
Um ein Darlehen zu beantragen, ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag soll dem Vorstand möglichst zu Jahresbeginn zusammen mit folgenden Unterlagen vorliegen:
- Bescheinigung über die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung am Psychoanalytischen Institut Bremen e.V.
- Bescheinigung über den Beginn der Lehranalyse/Lehrtherapie
- Bogen zur Selbstauskunft
- ggf. Praktikumsvertrag für die Praktische Tätigkeit 1
Der Bogen zur Selbstauskunft (Angaben zur finanziellen Situation) ist für die Entscheidungsfindung unerlässlich, er wird absolut vertraulich behandelt.
2. Gewährung und Auszahlung
Der Vorstand entscheidet über Vergabe und Höhe der Darlehen. Zwischen der Geschwister-Eicke-Stiftung und dem*der Darlehensnehmer*in wird ein Darlehensvertrag geschlossen.
Der*Die Darlehensnehmer*in verpflichtet sich, einen Nachweis über die vertragsgemäße Verwendung der gewährten Darlehenssumme bis zum Anfang des Folgejahres zu erbringen.
3. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt gemäß Darlehensvertrag 3 Jahre nach ordnungsgemäßem Abschluss der Ausbildung. Die Rückzahlung soll quartalsweise mit jeweils 5% der Gesamtdarlehenssumme erfolgen. Damit ist das Darlehen nach 5 Jahren abbezahlt.
Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Arbeit der Geschwister-Eicke-Stiftung unterstützen möchten, können Sie das durch eine Spende oder eine Zustiftung tun. Mittels Spenden können einzelne Projekte zielgerichtet unterstützt werden, eine Zustiftung wird dem Vermögen der Stiftung zugeführt und kann dann dauerhaft und langfristig im Sinne der Satzung wirken.
Das Spendenkonto der Geschwister-Eicke-Stiftung:
IBAN DE92 3006 0601 0006 0235 60
BIC: DAAEDEDDXXX
Apobank
Gerne senden wir Ihnen für Ihre Spende eine Spendenbescheinigung bzw. Spendenquittung zu. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Postadresse mit. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0421 / 32 47 29 gerne zu Verfügung.