
Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in
Mit dem neuen Psychotherapeutengesetz wird die Qualifizierung der heutigen Erwachsenenpsychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen neu strukturiert. In der Übergangszeit bis zum 01.09.2032 bilden wir weiter nach dem alten Psychotherapeutengesetz aus und bieten parallel den Studierenden und Absolvent*innen nach der neuen Struktur die Möglichkeit, wesentliche Bausteine ihres Studiums sowie der Aus- und Weiterbildung an unserem Institut zu absolvieren.
Vor Approbation
Orientierungs- und Berufsqualifizierungspraktika
Zur Erlangung der Approbation als Fachpsychotherapeut*in sind nach der Approbationsordnung im neuen Psychotherapeutengesetz (PsychTh-ApprO) drei Praktika vorgesehen, die an unserem Institut bereits absolviert werden können:
ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM
Im Orientierungspraktikum steht der Erwerb erster Erfahrungen in der Patientenversorgung im Mittelpunkt. Neben der formalen Begleitung verschiedener Stationen, welche von den Patient*innen unserer Ambulanz durchlaufen werden, erhalten Sie Einblicke in die Arbeitsweise unseres Instituts in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Lehre sowie Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
BQT I
Im berufsqualifizierenden Praktikum I erhalten Sie Einblicke in diverse Arbeitsbereiche unserer psychotherapeutischen Einrichtung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit Patient*innen und anderen an der psychotherapeutischen Versorgung beteiligten Personengruppen.
BQT III
Im berufsqualifizierenden Praktikum III werden die im BQT-II erlernten Kompetenzen erstmals im direkten Kontakt mit Patient*innen umgesetzt. Unter fachkundiger Anleitung eine*r Psychotherapeut*in unseres Instituts führen Sie dabei eigene Diagnostik- und Behandlungssitzungen mit Patient*innen durch.
Nach Approbation
Die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in
Das neue Psychotherapeutengesetz sieht vor, dass Absolvent*innen im Anschluss an die Approbation ein altersspezifisches Weiterbildungsgebiet zum*zur Fachpsychotherapeut*in (Psychotherapie für Kinder und Jugendliche oder Psychotherapie für Erwachsene) mit Vertiefung in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren wählen.
Durch erfolgreichen Abschluss der Fachkundeprüfung am Ende der Weiterbildung kann die Berechtigung für die Abrechnung über die Krankenkasse und damit die Erlaubnis zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit in eigener Praxis erworben werden.
ZULASSUNG
Als Zulassungsvoraussetzung für die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in gilt die Absolvierung des approbationskonformen Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie der Erwerb der Approbation.
WEITERBILDUNG AM PSIB
Als Weiterbildungsstätte wird das Psychoanalytische Institut Bremen in Zukunft Angebote entsprechend der neuen Weiterbildungsordnung für die Therapieverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie anbieten. Sie werden hier in Kürze folgen.
Aktuelle Informationen zum Stand der Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in finden Sie außerdem auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer. www.bptk.de
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Die „Infos für künftige Psychotherapeut*innen“ in der neuen Reihe BPtK-Zukunft fassen die wesentlichen Neuerungen zusammen:
BPtK Zukunft: Infos für künftige Psychotherapeut*innen
OFFENE FRAGEN
Für ein persönliches Gespräche sowie bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapeutengesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
0421 / 32 47 29
awa@psib.net