AKTUELLES
Ausbildungsreform
Mit dem zum 1. September 2020 in Kraft getretenen neuen Ausbildungsgesetz wird die Psychotherapeut*innenausbildung neu strukturiert. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt nun über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an.
In der Übergangszeit bis zum 1. September 2032 bilden wir weiter nach dem alten Psychotherapeutengesetz aus. Parallel bieten wir den Studierenden und Absolvent*innen der neuen Struktur die Möglichkeit, wesentliche Bausteine ihrer Aus- und Weiterbildung an unserem Institut zu absolvieren. So können sie ihre Orientierungs- und Berufsqualifizierungspraktika bereits jetzt an unserem Institut absolvieren.
Nach neuem Gesetz approbierte Psychotherapeut*innen werden ihre Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in zukünftig am PSIB absolvieren können, um im vollen Umfang (mit Kassensitz) tätig sein zu können.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Aus- und Weiterbildung nach PsychThG 2020.